Immissionsmessungen
Über uns
IMMISSION
Durchführung von Immissionsmessungen
Immission bezeichnet die Einwirkung von Luftverunreinigungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter. Der Gesetzgeber begrenzt Immissionen mit Hilfe des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) und nachgeordneten Verordnungen und Verwaltungsvorschriften. Zur Ermittlung der Luftqualität werden die Konzentrationen von Substanzen in der Luft durch Messungen bestimmt und beurteilt. Typische Messgrößen sind:
- Staub (Staubniederschlag, Feinstaub PM10, Feinstaub PM2,5)
- In Staub enthaltene anorganische (z.B. Metalle, Nitrat) und organische (z.B. Benzo[a]pyren als Vertreter der polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK)) Inhaltsstoffe
- Anorganische (z.B. Stickstoffdioxid NO2, Schwefeldioxid SO2, Ammoniak NH3, Quecksilber) und organische (z.B. Benzol, BTEX, Naphthalin, VOC) gasförmige Verbindungen
- Hochtoxische organische Substanzen (chlorierte Dioxine und Furane, bromierte Dioxine und Furane) und persistente organische Schadstoffe (POPs, z.B. perfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS oder PFC), polybromierte Diphenylether (PBDE))
- Gerüche
ANECO
Unsere Leistungen
Die ANECO Institut für Umweltschutz GmbH & Co hat eine über 25-jährige Erfahrung im Bereich der Immissionsmessungen mit verschiedensten Messtechniken.
Unsere Leistungen umfassen unter anderem:
Kontinuierliche und diskontinuierliche Außenluftmessungen von Gasen, Staub und darin enthaltenen Substanzen zur Ermittlung der Immissionssituation
Erstellung von Messplänen gemäß TA-Luft im Rahmen von Genehmigungsverfahren
Vorbelastungsmessungen nach TA-Luft
Verkehrsbezogene Messungen
Betrieb von Luftmessstationen
Betreuung von Messnetzen
Begleitung von Bau- und Sanierungsmaßnahmen
App-basierte Immissionsmessungen von Gerüchen
Bearbeitung von Sonderprojekten
ANECO Qualität
Die Qualität unserer Dienstleistungen wird ständig geprüft und nachgewiesen:
Akkreditierung gemäß DIN EN ISO/IEC 17025:2018
Notifizierung nach § 29b BImSchG (Buchstaben P, G, Sp, O)
Regelmäßige Teilnahme an Ringversuchen
Informationsvorsprung durch aktive Mitwirkung in Normungsgremien
ÜBERBLICK