Immissionsmessungen

Über uns

IMMISSION

Durchführung von Immissionsmessungen

Immission bezeichnet die Einwirkung von Luftverunreinigungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter. Der Gesetzgeber begrenzt Immissionen mit Hilfe des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) und nachgeordneten Verordnungen und Verwaltungsvorschriften. Zur Ermittlung der Luftqualität werden die Konzentrationen von Substanzen in der Luft durch Messungen bestimmt und beurteilt. Typische Messgrößen sind:

 

  • Staub (Staubniederschlag, Feinstaub PM10, Feinstaub PM2,5)
  • In Staub enthaltene anorganische (z.B. Metalle, Nitrat) und organische (z.B. Benzo[a]pyren als Vertreter der polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK)) Inhaltsstoffe
  • Anorganische (z.B. Stickstoffdioxid NO2, Schwefeldioxid SO2, Ammoniak NH3, Quecksilber) und organische (z.B. Benzol, BTEX, Naphthalin, VOC) gasförmige Verbindungen
  • Hochtoxische organische Substanzen (chlorierte Dioxine und Furane, bromierte Dioxine und Furane) und persistente organische Schadstoffe (POPs, z.B. perfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS oder PFC), polybromierte Diphenylether (PBDE))
  • Gerüche

ANECO

Unsere Leistungen

Die ANECO Institut für Umweltschutz GmbH & Co hat eine über 25-jährige Erfahrung im Bereich der Immissionsmessungen mit verschiedensten Messtechniken.

Unsere Leistungen umfassen unter anderem:

Kontinuierliche und diskontinuierliche Außenluftmessungen von Gasen, Staub und darin enthaltenen Substanzen zur Ermittlung der Immissionssituation

Erstellung von Messplänen gemäß TA-Luft im Rahmen von Genehmigungsverfahren

Vorbelastungsmessungen nach TA-Luft

Verkehrsbezogene Messungen

Betrieb von Luftmessstationen

Betreuung von Messnetzen

Begleitung von Bau- und Sanierungsmaßnahmen

App-basierte Immissionsmessungen von Gerüchen

Bearbeitung von Sonderprojekten

ANECO Qualität

Die Qualität unserer Dienstleistungen wird ständig geprüft und nachgewiesen:

Akkreditierung gemäß DIN EN ISO/IEC 17025:2018

Notifizierung nach § 29b BImSchG (Buchstaben P, G, Sp, O)

Regelmäßige Teilnahme an Ringversuchen

Informationsvorsprung durch aktive Mitwirkung in Normungsgremien

ÜBERBLICK

Die Tätigkeitsfelder von ANECO

Erstmalige & wiederkehrende Emissionsmessungen

Durchführungen von Kalibrierungen und Vergleichsmessungen

Immissionsmessungen

Geruchsmessungen

Analytik von Luftschadstoffen

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